OVG Berlin: Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für ...
1. An der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bestehe keine solch gravierenden Zweifel, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Befreiung von dieser Pflicht rechtfertigen würden.2. Die gesetzliche Verpflichtung zur Tragung der Anschaffungs-...